Im Jahr 1905 wird die Satzung überarbeitet. In der neuen Fassung ist u. a. dargelegt, dass „zur Förderung der Vereinszwecke und geselligen Unterhaltung jeden Monat - und zwar regelmäßig am ersten Samstag - eine Versammlung der Mitglieder stattfindet (Monats- oder Sektionsversammlung). Die Sektionsversammlung des Monats Dezember ist die ordentliche Generalversammlung.... Wer der Sektion beitreten will, hat sich durch ein Mitglied des Ausschusses bei der Sektionsversammlung anmelden zu lassen. Die auf die Anmeldung nächstfolgende Sektionsversammlung beschließt sodann durch geheime Abstimmung über die Aufnahme. „Der Mitgliedsbeitrag liegt bei 10 Mark, das „Eintrittsgeld“ für Neumitglieder bei 5 Mark. Und hier noch eine Übersicht über die beruflichen Hintergründe der Ausschussmitglieder. Die 12 im Jahr 1923 vertretenen Personen sind Oberpostrat, Staatsanwalt, Buchhändler, Kaufmann, Professor, Obergewerbelehrer, Privatier, Handelskammerpräsident, Medizinalrat, Kreisschulrat, Chemiker und Bankdirektor.