Anfang Januar werden die Beitragszahlungen fällig.
Die Mitgliederversammlung am 21. März 2024 hat eine Beitragserhöhung beschlossen, damit steigen die Beiträge ab dem 1. Januar 2025:
Kategorie
|
Beschreibung
|
Bedingungen
|
Jahresbeitrag
|
Aufnahmegebühr
|
A-Mitglied
|
Mitglieder mit vollem Beitrag
|
Mitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr
|
87,00 €
|
15,00 €
|
B-Mitglied
|
Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag
|
- Ehe-/Lebenspartner*in eines A-Mitglieds bei identischem Wohnsitz und Konto
- Senior*innen ab dem 70. Lebensjahr (auf Antrag)
- Schwerbehinderte mit mindestens 50%-Grad einer Behinderung
|
46,00 €
|
15,00 €
|
C-Mitglied
|
Gast-Mitglieder
|
A-/B-Mitglied einer anderen DAV-Sektion
|
30,00 €
|
-
|
D-Mitglied
|
Junior*innen
|
Junior*innen ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
|
46,00 €
|
15,00 €
|
K-/J-Mitglied
|
Kinder und Jugendliche
|
Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
|
30,00 €
|
-
|
Familie
|
Familien
|
Beide Eltern und alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei identischem Wohnsitz und Konto
|
143,00 €
|
30,00 €
|
Alleinerziehend
|
Alleinerziehende
|
Ein Elternteil und alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei identischem Wohnsitz und Konto
|
97,00 €
|
15,00 €
|
Die restliche Beitragsordnung bleibt unverändert:
- Die Mitgliedschaft beginnt mit der vorliegenden Erteilung einer Einzugsermächtigung unter Angabe einer gültigen IBAN-Nummer (s. Aufnahmeantrag).
- Bei einem Eintritt in die Sektion ab 01.09. eines Jahres halbieren sich die Jahresbeiträge für das laufende Jahr (nicht aber die Gebühren).
- Der Jahresbeitrag wird Anfang Januar fällig.
- Bankgebühren für Rücklastschriften werden dem Mitglied in Rechnung gestellt, wenn der Grund der Rücklastschrift vom Mitglied zu vertreten ist.
- Kündigungen und Sektionswechsel für das Folgejahr sind der Geschäftsstelle bis spätestens einen Monat vor Ablauf eines laufenden Jahres mitzuteilen.
- Die Sektion nimmt am automatischen Ausweisversand des DAV teil, die Ausweise werden - nach Haushalten sortiert - direkt verschickt. Die Barzahler-Ausweise werden durch die Sektion verschickt.
- Mitglieder, die kein Lastschriftmandat erteilen, werden in den Barzahler-Service aufgenommen. Dafür ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,- € pro Haushaltsgemeinschaft zu entrichten.
- Für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Diebstahl oder Verlust wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben.
Barzahler*innen, bei denen der Beitrag nicht per Lastschriftverfahren eingezogen werden kann, bitten wir den Dauerauftrag anzupassen bzw. die Überweisung entsprechend fristgerecht (bis spätestens 07. Januar) zu tätigen. Wenn der Beitrag nicht fristgerecht eingeht, behalten wir uns vor das Mahnverfahren einzuleiten (pro Mahnschritt 8,- € Bearbeitungsgebühr).