© Europaschutzgebiete Montafon-Klostertal
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Europaschutzgebiete Verwall und Wiegensee

Neue Gebietsverordnung ab 01. April 2024

23.05.2024

Betrifft die Übergänge von der Konstanzer Hütte zur Kaltenberghütte sowie zur Neuen Heilbronner Hütte und Wormser Hütte

20 Jahre nach Ausweisung der ersten Europaschutzgebiete im Montafon wurden die geltenden Bestimmungen zum Schutz und Erhalt der wertvollen Tier- und Pflanzenwelt im Verwall in einem Beteiligungsprozess evaluiert. 

Das 120 km² große Europaschutzgebiet Verwall beherbergt unterschiedliche Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten, die für die gleichnamige Gebirgsgruppe besonders charakteristisch und schützenswert sind. Hierzu zählen einzigartige Moorkomplexe wie jene am Wiegensee genauso wie Steinadler, Schneehuhn und weitere typische Gebirgsvogelarten. Für diese und andere Schutzgüter gilt es, unter Berücksichtigung der seit jeher praktizierten Bewirtschaftung und Nutzung im Gebiet, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. 

Bestimmungen auf dem Prüfstand 

Im Jahr 2003 trat die erste Verordnung über die Europaschutzgebiete Verwall und Wiegensee in Kraft. Die darin enthaltenen Bestimmungen waren das Ergebnis eines eineinhalb Jahre dauernden Mediationsverfahrens, in dem sich 33 Personen aus den unterschiedlichsten Interessensgruppen gemeinsam auf konkrete Schutzmaßnahmen verständigen konnten. Nun, 20 Jahre nach Inkrafttreten der ersten Verordnung, wurden die Entwicklungen im Gebiet in einem vergleichbaren Beteiligungsprozess evaluiert. Naturgemäß treffen hier die unterschiedlichsten Ansichten und Interessen zusammen, die bestmöglich aufeinander abzustimmen sind.

Gleichzeitig haben sich in den letzten 20 Jahren einige Voraussetzungen verändert, sowohl in der Bewirtschaftung als auch in der Freizeitnutzung. So ist das Schutzgebiet dank erleichterter Zugänge und neuer Ausrüstung – Stichwort E-Bikes und Drohnen – nahezu ganzjährig und flächig gut erreichbar, das Interesse an Freizeitaktivitäten in der freien Natur abseits ausgetretener Pfade und Pisten ist deutlich gestiegen. Viele der neuen Bestimmungen zielen folglich darauf ab, das Naturerlebnis im Schutzgebiet möglichst „naturverträglich“ zu gestalten und eine  förderliche Bewirtschaftung auch weiterhin zu begünstigen.

Worauf ihr bei eurem nächsten Besuch in den Europaschutzgebieten Rücksicht nehmen solltet, erfahrt ihr unter www.naturvielfalt.at/verwall.