Mitgliedsbeiträge
Auf der Mitgliederversammlung am 21. März 2024 wurden die Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2025 angepasst - hier die ab diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge in den jeweiligen Kategorien:
Kategorie |
Beschreibung |
Bedingungen |
Jahresbeitrag |
Aufnahmegebühr |
---|---|---|---|---|
A-Mitglied |
Mitglieder mit vollem Beitrag |
Mitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr |
87,00 € |
15,00 € |
B-Mitglied |
Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag |
|
46,00 € |
15,00 € |
C-Mitglied |
Gast-Mitglieder |
A-/B-Mitglied einer anderen DAV-Sektion |
30,00 € |
- |
D-Mitglied |
Junior*innen |
Junior*innen ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr |
46,00 € |
15,00 € |
K-/J-Mitglied |
Kinder und Jugendliche |
Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
30,00 € |
- |
Familie |
|
Beide Eltern und alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei identischem Wohnsitz und Konto | 143,00 € | 30,00 € |
Alleinerziehend |
|
Ein Elternteil und alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei identischem Wohnsitz und Konto |
97,00 € |
15,00 € |
Anmerkungen
- Die Mitgliedschaft beginnt mit der vorliegenden Erteilung einer Einzugsermächtigung unter Angabe einer gültigen IBAN-Nummer (s. Aufnahmeantrag).
- Bei einem Eintritt in die Sektion ab 01.09. eines Jahres halbieren sich die Jahresbeiträge für das laufende Jahr (nicht aber die Gebühren).
- Der Jahresbeitrag wird Anfang Januar fällig.
- Bankgebühren für Rücklastschriften werden dem Mitglied in Rechnung gestellt, wenn der Grund der Rücklastschrift vom Mitglied zu vertreten ist.
- Kündigungen und Sektionswechsel für das Folgejahr sind der Geschäftsstelle bis spätestens einen Monat vor Ablauf eines laufenden Jahres mitzuteilen.
- Die Sektion nimmt am automatischen Ausweisversand des DAV teil, die Ausweise werden - nach Haushalten sortiert - direkt verschickt. Die Barzahler-Ausweise werden durch die Sektion verschickt.
- Mitglieder, die kein Lastschriftmandat erteilen, werden in den Barzahler-Service aufgenommen. Dafür ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,- € pro Haushaltsgemeinschaft zu entrichten.
Für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Diebstahl oder Verlust wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben.